Zu unserem Leistungsspektrum gehören sowohl „Amtliche Leistungen“ als auch „Sachverständige Leistungen“.
Die amtlichen Leistungen führen wir im Namen und für Rechnung der TÜV SÜD Auto Partner GmbH durch.
Amtliche Leistungen
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Benötigen Sie einen „TÜV“, d.h. eine amtliche Hauptuntersuchung für Ihr Auto oder Motorrad, dann reicht ein Anruf bei uns. Täglich können wir für Sie ohne lange Wartezeiten in unserem Sachverständigen-Center die Untersuchung für die begehrte Plakette durchführen. In der Regel dauert die komplette Untersuchung lediglich 30 min, so dass Sie – wenn alles i.O. ist – ungefähr nach nur einer halben Stunde mit einer frischen Plakette wieder vom Hof fahren können.
Oldtimer-Begutachtung nach §23 StVZO
Möchten Sie Ihr Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen oder dem rotem 07-Kennzeichen ausstatten. Dann melden Sie sich einfach bei uns und wir machen einen Begutachtungstermin mit Ihnen aus.
Änderungsabnahmen nach § 19 StVZO
Damit die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs nach Änderungen nicht erlischt, müssen Änderung und Umbauten unbedingt durch eine Prüforganisation wie den TÜV abgenommen werden. Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Sachverständige Leistungen
Kfz-Schadengutachten
Wir sind für Sie da, wenn es um die Begutachtung eines Schadens an Ihrem Fahrzeug geht und Sie einen Nachweis zur Schadenhöhe benötigen.
Wir begutachten unabhängig ausschließlich im Auftrag der/s Geschädigten und sind mit keiner Kfz-Versicherung vertraglich gebunden.
Wir stehen für objektive Schadenbeurteilung unter Berücksichtigung strenger Qualitätskriterien. Unsere Gutachten sind anerkannt und gerichtsfest.
Unser Anspruch für Sie ist, dass Sie als geschädigte/r Autofahrer/in durch unser Gutachten einen möglichst 100%igen Ersatz Ihres Schadens erhalten.
Im Haftpflichtschadenfall rechnen wir unsere Gutachtenkosten direkt mit der Versicherung des Schädigers ab. Sie brauchen also nichts zu bezahlen.
Fahrzeugbewertungen
Möchten Sie für Ihr Fahrzeug den besten Preis erzielen? Dann können wir Ihnen mit wenig Aufwand den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln.
Je nach Auftrag werden Bewertungen für Gebrauchtfahrzeuge nach verschiedensten Kriterien vorgenommen.
Fahrzeigbewertungen sind auch rückwirkend zu einem bestimmten Stichtag möglich.
DAT Gutachten (BAFA-Gutachten zur Förderung der E-Mobilität)
Als DAT Expert Partner sind wir von der BAFA autorisiert, DAT Gutachten mit Ausweisung des ehem. Bruttolistenneupreises zur Beantragung der BAFA-Förderung von E-Mobilität für gebrauchte Elektroautos oder Plug-in Hybrids auszufertigen.
Oldtimer-Bewertungen zur Versicherungseinstufung
Bei allen Bewertungsfragen, egal ob Oldtimer, Youngtimer oder Exote, sind Sie bei uns in besten Händen. Durch unsere direkte Verbindung zur classic-analytics Zentrale ist eine stets aktuelle Marktbeobachtung zur Ermittlung korrekter Fahrzeugwerte möglich. Insbesondere nach Unfallschäden an Ihrem Liebhaberstück sind wir als Bewertungspartner immer ein kompetenter Ansprechpartner.
Beweissicherungsgutachten
Es werden je nach Auftrag relevante Sachverhalte zur Beweissicherung dokumentiert und in einem Gutachten festgehalten.
Überprüfung von Flüssiggasanlagen
Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach DIN EN 1949 (G607)
Ein DVFG-Sachkundiger unseres Büros nimmt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Flüssiggasanlagen in Ihrem Reise-Mobil, Wohnmobil und Wohnanhänger vor.
Achslastmessung für Wohnmobil oder Wohnanhänger
Sie können bei uns vorfahren:
- „voll beladen mit Sack und Pack“, um sicher zu gehen, dass ihr Fahrzeug nicht überladen bzw. die Ladung richtig verteilt ist oder auch
- im „leeren Zustand“, um abzuschätzen, wieviel Zuladung möglich ist.
Unfallschaden – Wir helfen Ihnen von Anfang an!
Sie hatten einen Verkehrsunfall – Wir helfen Ihnen. Mit einem Schadengutachten von uns verschenken Sie kein Geld. Kommen Sie zu unserem modernen Bürostandort mit Prüfstelle nach Berlin Pankow OT Blankenburg. Sowohl in Berlin als auch im Berliner Umland sind auch Vor-Ort-Besichtigungen möglich!
Im Haftpflichtschadenfall rechnen wir unsere Gutachtenkosten direkt mit der Versicherung des Schädigers ab. Sie brauchen also nichts zu bezahlen.
Vollkasko und Teilschuld: auch Haftpflichtschaden-Gutachten selbst beauftragen!
Angenommen, Sie hatten einen Unfall, an dem Sie eine Mitschuld tragen und Sie haben eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug. Verschenken Sie kein Geld bei der Ermittlung der Schadenhöhe, die Ihnen zusteht. Nutzen Sie die Möglichkeit der „Abrechnung nach Quotenvorrecht“! Wir verraten Ihnen, was Sie tun können. Kontaktieren Sie uns bei Fragen!
Gutachten anstatt Kostenvoranschlag?
Was ist besser für Sie – Gutachten oder Kostenvoranschlag? Warum reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag nicht aus, um die Schadenhöhe nach einem Unfall richtig zu ermitteln? Es geht nämlich meistens um mehr, als nur die Reparaturkostenhöhe. Sie haben Fragen – Kontaktieren Sie uns!